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Camper mieten als Däne – Das musst du beachten!

Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Dänemark: Regeln, Dokumente & Tipps für Roadsurfer-Kund:innen

Grundregel: Wohnsitz in Dänemark

  • Wenn du in Dänemark gemeldet bist, darfst du grundsätzlich kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug privat nutzen.
  • Ausnahme: Mit einer offiziellen Genehmigung ("Tilladelse") der dänischen Zulassungsbehörde (Motorstyrelsen) ist die private Nutzung vorübergehend erlaubt.
    • Die Genehmigung muss vorab beantragt werden (Kosten: ca. 400 DKK/50–55 €).
    • Ohne diese Genehmigung drohen hohe Geldstrafen und die Stilllegung des Fahrzeugs.

Ausnahmen: wann wird kein "Tilladelse" benötigt?

  • Kein Wohnsitz in Dänemark: Bist du dänische:r Staatsbürger:in, aber im Ausland gemeldet (z. B. Wohnsitz in Deutschland), kannst du dein ausländisch zugelassenes Fahrzeug bis zu 185 Tage innerhalb von 12 Monaten in Dänemark nutzen.
    Voraussetzung: Hauptwohnsitz bleibt im Ausland und das Fahrzeug wird nur privat genutzt.
  • Transitfahrten: Für reine Durchfahrten (wie unsere Rally) durch Dänemark mit ausländischem Fahrzeug und Wohnsitz in Dänemark ist eine vorherige Transitgenehmigung (Formular 21.072) erforderlich.

Strafen bei Verstößen

  • Die dänischen Behörden kontrollieren streng. Wer ohne Genehmigung mit ausländischem Kennzeichen fährt, riskiert hohe Geldstrafen, Stilllegung oder sogar Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
  • Zusätzlich können Nachzahlungen für Zulassungsabgaben und Steuern fällig werden.
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