Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Dänemark: Regeln, Dokumente & Tipps für Roadsurfer-Kund:innen
Grundregel: Wohnsitz in Dänemark
- Wenn du in Dänemark gemeldet bist, darfst du grundsätzlich kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug privat nutzen.
- Ausnahme: Mit einer offiziellen Genehmigung ("Tilladelse") der dänischen Zulassungsbehörde (Motorstyrelsen) ist die private Nutzung vorübergehend erlaubt.
- Die Genehmigung muss vorab beantragt werden (Kosten: ca. 400 DKK/50–55 €).
- Ohne diese Genehmigung drohen hohe Geldstrafen und die Stilllegung des Fahrzeugs.
Ausnahmen: wann wird kein "Tilladelse" benötigt?
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Kein Wohnsitz in Dänemark: Bist du dänische:r Staatsbürger:in, aber im Ausland gemeldet (z. B. Wohnsitz in Deutschland), kannst du dein ausländisch zugelassenes Fahrzeug bis zu 185 Tage innerhalb von 12 Monaten in Dänemark nutzen.
Voraussetzung: Hauptwohnsitz bleibt im Ausland und das Fahrzeug wird nur privat genutzt. - Transitfahrten: Für reine Durchfahrten (wie unsere Rally) durch Dänemark mit ausländischem Fahrzeug und Wohnsitz in Dänemark ist eine vorherige Transitgenehmigung (Formular 21.072) erforderlich.
Strafen bei Verstößen
- Die dänischen Behörden kontrollieren streng. Wer ohne Genehmigung mit ausländischem Kennzeichen fährt, riskiert hohe Geldstrafen, Stilllegung oder sogar Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
- Zusätzlich können Nachzahlungen für Zulassungsabgaben und Steuern fällig werden.