Natürlich kannst du auch als Schweizer Staatsbürger einen roadsurfer Camper mieten. Allerdings musst du dabei einige Dinge beachten: Wenn du ein Mietfahrzeug aus dem EU-Ausland anmietest, musst du es unbedingt bei der ersten Einreise in die Schweiz an einer Grenzzollstelle anmelden! Die Öffnungszeiten der Dienststellen findest du hier: BAZG
Du musst bei der Einreise beim Schweizer Zoll einen Vormerkschein 15.25 für das Fahrzeug beantragen. Diesen erhältst du an allen besetzten Grenzübergängen während der Öffnungszeiten im Reiseverkehr. Mit dem Vormerkschein 15.25 hast du 8 Tage Zeit (ab Beginn des Mietvertrags gerechnet), das Fahrzeug wieder auszuführen. Wenn du erst später als 5 Tage nach Beginn des Mietvertrags in die Schweiz einreist, stellt dir die Zollstelle einen Vormerkschein 15.25 für 3 Tage aus. Den Mietvertrag musst du jederzeit vorweisen können.