Unter der Sorgfaltspflicht versteht man, dass der Mieter den Van pfleglich & schonend zu behandeln
hat sowie alle voraussehbaren Schäden versuchen muss zu verhindern (eigentlich so, als wäre es sein eigener Van). Zum Beispiel darf das Fahrzeug nur persönlich vom Mieter oder von dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer geführt werden, sofern die jeweilige Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Weitere Aspekte der Sorgfaltspflicht sind:
- die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit
- die Überwachung des Öl- und Wasserstandes sowie des Frostschutzes und des Reifendruckes
- die unzulässige Belastung des Kraftfahrzeugs über das gesetzliche Maß hinaus
- die sorgfältige Sicherung des Fahrzeugs gegen Diebstahl
- die Sicherstellung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers (kein Alkohol- bzw. Drogeneinfluss bzw. Übermüdung)
- das Fahrzeug darf nicht zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder zu Renn- und Sportveranstaltungen benutzt werden